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Bundesweit tätig
035752 - 96 87 30
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Kennenlern/Beratungsgespräch
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Erdarbeiten/ Gründungsarbeiten

Voraussetzung:
Das Grundstück hat normal gewachsenen, tragfähigen Boden (gem. DIN 18300, Bodenklasse 3-5, Bodenpressung 150kN/qm), ohne Grund- und Schichtenwasser.
Die Planung geht von einem Massenausgleich innerhalb der Baustelle aus (kein An- oder Abtransport von Füllboden, Mutterboden verbleibt auf der Baustelle).
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Das Grundstück wird im Regelfall (keine beauftragten Außenanlagen) als Rohplanum, nach Abschluss des Hochbaus übergeben. Die Gestaltung der Außenanlage ist nicht Bestandteil.
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Im Bereich des Baukörpers wird der Mutterboden (ca. 20cm) abgetragen und seitlich gelagert. Entsprechend der Statik wird entweder eine Stahlbetonbodenplatte mit Frostschürze eingebaut oder frostfrei gegründet. Für Häuser mit Teil- oder Vollkeller gilt die extra Baubeschreibung „Wirtschaftskeller“
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