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Baudurchführung/Zusatzleistungen

Allgemeines
Für die Baudurchführung gelten die genehmigten Projektunterlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen.
Sollten individuelle Änderungen auf Wunsch des Bauherrn vor Bestätigung und Genehmigung des Projektes eingearbeitet werden können (Statik, staatliche Auflagen usw.), so werden sie projektbezogen kalkuliert und der Preis entsprechend verändert.
Technische und architektonische Änderungen bleiben vorbehalten, falls der Bauwert hierdurch verbessert oder nicht beeinträchtigt wird.
Zusatzleistungen können sein:
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Voll- und Teilunterkellerungen
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Balkone, Loggien und Markisen
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Erker und Austritte
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Vordächer, Vor- und Rücksprünge
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Stürze oder Träger über größere Öffnungen (>2,50m)
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Schornsteine und Schornsteinverkleidung
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befestigte Terrassen
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Wintergärten
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höherer Standard in den Ausbaugewerken
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Mindert sich der Leistungsumfang des Auftragnehmers durch Eigenleistungen des Auftraggebers, Zurückstellung von speziellen Ausbauleistungen usw. bis zum Vertragsabschluss, so erfolgt die jeweilige Gutschrift ohne Abzug eines Verwaltungskostenanteiles.
Bei Minderung nach dem Vertragsabschluss erfolgen die jeweiligen Gutschriften mit einem Abzug von 15 % Bearbeitungs- und Stornierungskosten.